Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der ADwork studios UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer Alexander von Kyaw und Daven Trawiel (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber.
1.2 Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, SEO, Social Media Management sowie Content-Produktion. Der genaue Leistungsumfang sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
- Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (Unterschrift) des vom Auftragnehmer erstellten Angebots im PDF-Format zustande.
3.2 Ergänzende Vereinbarungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Retainer & Betreuung: Für fortlaufende Leistungen (Content-Erstellung, Social Media Management, Website-Wartung) erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus (Vorkasse).
4.2 Projektgeschäft: Für einmalige Leistungen (z. B. Website-Erstellung) gelten die im Angebot individuell festgelegten Zahlungsziele nach Projektfortschritt oder Abnahme.
4.3 Zahlungsarten: Zahlungen erfolgen wahlweise per Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift. Der Auftraggeber stellt bei Lastschrift eine ausreichende Kontodeckung sicher.
4.4 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Mitwirkungspflichten und Zugangsdaten
5.1 Der Auftraggeber ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Er stellt alle für die Projektdurchführung notwendigen Informationen, Texte, Bilder und Videos zeitnah bereit.
5.2 Für den Zugriff auf Drittplattformen (Hosting, CMS, Google Search Console, Social-Media-Kanäle) erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine schriftliche Vollmacht. Auf Basis dieser Vollmacht werden die notwendigen Zugangsdaten übermittelt oder direkt durch den Auftragnehmer verwaltet.
5.3 Drehtermine & Shootings: Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder fehlender Mitwirkung am Drehtag (z. B. fehlende Räumlichkeiten/Mitarbeiter) ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des jeweiligen Auftragswertes bzw. des anteiligen Shooting-Honorars in Rechnung zu stellen.
- Werbebudget
6.1 Das Werbebudget (z. B. Meta Ads, Google Ads) wird direkt vom Auftraggeber an die jeweilige Plattform gezahlt.
6.2 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine Vollmacht zur Verwaltung und Optimierung der Werbekonten im Namen des Auftraggebers.
- Nutzungsrechte und Eigenwerbung
7.1 Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Werken.
7.2 Der Auftragnehmer (ADwork studios) behält sich das Recht vor, die erstellten Inhalte sowie das Rohmaterial (Raw Content) zeitlich und räumlich unbeschränkt für die eigene Eigenwerbung (z. B. Showreels, Social Media, Website) zu verwenden.
7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch ihn bereitgestelltes Material (Logos, Fotos etc.) frei von Rechten Dritter ist und stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
- Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen (z. B. Wettbewerbsrecht), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.3 Für das Sperren von Accounts durch Plattformbetreiber (Meta, Google etc.) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern dies nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
- Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Der Vertrag hat die im Angebot definierte Erstlaufzeit.
9.2 Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine neue Vereinbarung getroffen wurde.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Vertraulichkeit und Aufzeichnung
10.1 Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich.
10.2 Zur Dokumentation von Absprachen können Videokonferenzen nach vorheriger mündlicher Zustimmung aufgezeichnet werden.
- Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.